Hier finden Sie den Maßnahmenkatalog als PDF.
Grundsatz der die so genannten ,Risikogruppen‘ – alte, chronisch kranke und behinderte Personen – betreffenden Maßnahmen muss es sein, die bestehenden Lebens-, Versorgungs- und Hilfestrukturen so weit wie möglich zu erhalten und bedarfsgemäß zu erweitern bzw. unterstützen.
Eine zunehmende Betreuung und Pflege in Institutionen ist unbedingt zu vermeiden: Aus jahrzehntelanger Erfahrung wissen wir, dass die stationäre Unterbringung behinderter Personen, die mit mobilen Pflege- und Assistenzdiensten selbstständig leben können, sich meist lebensverkürzend auswirken. Aus den Medien kennen wir die erschreckenden Berichteaus den Altenheimen: In Anbetracht der aktuellen Ansteckungs-und Erkrankungszahlen sowie Todesfälle in stationären Einrichtungen ist der Grundsatz ‚Ambulant vor Stationär‘ ein dringender und logischer Grundsatz. Für vulnerable Menschen, die bereits in Einrichtungen leben, ist es wichtig, das bisher vertraute Leben inklusive der sozialen Kontakte und persönlichen Beziehungen möglichst wenig zu beschränken und alternative Möglichkeiten der Kontaktpflege zu schaffen.
Auch wir Menschen mit hohem Ansteckungsrisiko haben ein Recht auf Bewegung im Freien, auf Sozialkontakte und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und weitestmögliche Selbstbestimmung unseres Lebens.
Es bedarf daher Maßnahmen, die dies gewährleisten, um behinderte, chronisch kranke und alte Menschen nicht aus dem gesellschaftlichen Leben auszuschließen und unsere Lebensqualität damit massiv zu verschlechtern. Solch einseitige Abwälzungen von Belastungen aus der Pandemie wären aus menschenrechtlicher, gleichstellungs- und demokratiepolitischer Perspektive äußerst problematisch.
Um in der derzeitigen besonderen Situation massive Verschlechterungen der Lebensqualität, Verkürzung von Lebenszeit und Diskriminierungen entgegenzuwirken, braucht es also die schnelle Umsetzung geeigneter Angebote und Lösungen, die dieser Ausnahmesituation entsprechen. Die Maßnahmen sind von Bund, Ländern und Gemeinden sicherzustellen, und zudem zu gewährleisten, dass die gefährdeten Menschen selbst auch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen treffen können.
Nach den oben genannten Ansätzen stellen wir hiermit auf der zweiten Seite einen Maßnahmenkatalog zur Verfügung, der durch die Veränderung der Lage sowie durch Anregungen von Unterstützer-innen unseren Grundsätzen entsprechend erweitert wird.